Reiserecht
Online-Buchung: Zahlungsbutton ist Pflicht
Seit dem 1. August gilt ein neues Gesetz: Es verpflichtet alle Anbieter entgeltlicher Waren und Dienstleistungen im Internet dazu, weitreichende Änderungen vorzunehmen. Um Betrug bei Onlinekäufen zu vermeiden, soll der Verbraucher künftig verstärkt auf die Kosten bestimmter Leistungen hingewiesen werden.
Am 2. März diesen Jahres wurde das neue "Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet" vom Bundestag verabschiedet, nun ist es offiziell in Kraft getreten. Es sieht bei deutschen Internet-Verkäufern umfassende Informations- und Aufklärungspflichten vor. Betroffen sind nicht nur die Betreiber von Online-Shops: Durch die wachsende Anzahl an Online-Reisebüros hat das Gesetz auch starke Auswirkungen auf die Tourismus-Branche. Drei wichtige Details müssen ab sofort im Bestellformular angepasst werden: Zum einen muss der Bezahl-Button künftig einheitlich "Zahlungspflichtig...
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